/ allgemeine einkaufs­bedingungen

Unsere AEB

Für unsere sämtlichen – auch alle kün­fti­gen – Bestel­lun­gen und deren Abwick­lung gel­ten, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vere­in­bart ist, die nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen.
Die All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­nehmers gel­ten nur, wenn sie von uns aus­drück­lich
schriftlich anerkan­nt sind, sie verpflicht­en uns ohne aus­drück­liche schriftliche Anerken­nung auch dann
nicht, wenn sie in der Bestel­lan­nahme genan­nt sind. Das gle­iche gilt, wenn wir bestellte Ware ganz oder
teil­weise abnehmen oder Zahlun­gen leis­ten. Spätestens mit Beginn der Aus­führung unser­er Bestel­lung
durch den Auf­trag­nehmer gel­ten — auch ohne schriftliche Bestä­ti­gung – unsere nach­ste­hen­den
Bedin­gun­gen als anerkan­nt.

01) Bestel­lung
Aufträge und Auf­tragsän­derun­gen bedür­fen der Schrift­form (auch per E‑Mail-Über­mit­tlung). Mündliche
oder tele­fonis­che Aufträge bzw. Abmachun­gen ent­fall­en nur dann rechtliche Wirkung zwis­chen den
Auf­trag­nehmer und dem Auf­tragge­ber, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wer­den. Aus­nah­men bilden
drin­gende Kleinbestel­lun­gen.
Der Auf­trag­nehmer ist verpflichtet, die Bestel­lung unverzüglich und unter Angabe der verbindlichen
Lieferzeit schriftlich zu bestäti­gen. Wir behal­ten uns vor, Bestel­lun­gen, deren Bestä­ti­gung uns nicht
inner­halb ein­er angemesse­nen Frist- spätestens nach 7 Kalen­derta­gen ab Zugang beim Auf­trag­nehmer
– vor­liegt, zurück­zuziehen.
Ein Abwe­ichen von unser­er Bestel­lung bedarf in jedem Falle unser­er vorheri­gen schriftlichen Ein­willi­gung.
Der Auf­trag­nehmer hat zu über­prüfen, ob die ihm über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen aus­re­ichend und
voll­ständig sind und sofern der Auf­trag­nehmer zusät­zliche Infor­ma­tio­nen benötigt, hat er dies dem
Auf­tragge­ber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfol­gt keine Mit­teilung dieser Art inner­halb von 5
Werk­ta­gen nach dem Erhalt der oben genan­nten Infor­ma­tio­nen, gel­ten diese als geeignete Grund­lage
für die ver­tragskon­forme Aus­führung und die sich daraus ergeben­den Fol­gen fall­en in die Ver­ant­wor­tung
des Auf­trag­nehmers.

02) Liefer­ung
Liefer­t­er­mine sind wesentlich­er Ver­trags­be­standteil. Wird ein genan­nter Ter­min nicht einge­hal­ten, sind
wir unbeschadet weit­erge­hen­der geset­zlich­er Ansprüche, ohne Frist­set­zung berechtigt, nach unser­er
Wahl vom Auf­trag zurück­zutreten oder Schaden­er­satz wegen Nichter­fül­lung zu ver­lan­gen oder uns von
drit­ter Seite auf Kosten des Auf­trag­nehmers Ersatz zu beschaf­fen.
Alle durch ver­spätete Liefer­un­gen oder Leis­tun­gen entste­hende Kosten hat uns der Auf­trag­nehmer zu
erset­zen. Die Annahme der ver­späteten Liefer­ung oder Leis­tung enthält keinen Verzicht auf
Ersatzansprüche. Ins­beson­dere weisen wir aus­drück­lich darauf hin, dass wir gegenüber unseren
Auf­tragge­bern regelmäßig strik­te ter­min­vor­gaben erfüllen müssen, die durch Pönalvere­in­barun­gen in
beträchtlich­er Höhe abgesichert sind.
Der Auf­trag­nehmer ist keines­falls berechtigt, vor voll­ständi­ger Auf­tragser­fül­lung vom Ver­trag
zurück­zutreten.
Der Auf­trag­nehmer hat die Ware bis zur Liefer­ung auf seine Kosten gegen Schä­den zu ver­sich­ern.

03) Liefer­schein
Jede Liefer­ung oder Teil­liefer­ung muss ein Liefer­schein beige­fügt sein, aus dem das Pro­jekt, die
Bau­vorhaben Num­mer und die genaue Beze­ich­nung der geliefer­ten Ware ersichtlich ist. Eine Kopie des
Liefer­scheins ist vor­ab per E‑Mail uns zu senden.

04) Rech­nung
Die Rech­nung ist an unser­er Fir­me­nan­schrift zu senden. Sie muss eben­falls das Pro­jekt, die Bau­vorhaben
Nr, Bestell Nr., sowie die genaue Benen­nung der geliefer­ten Ware enthal­ten. Alle Posi­tio­nen sind
unbe­d­ingt einzeln anzugeben.

05) Ver­pack­ung, Fracht
Die Preise ver­ste­hen sich frei Haus bzw. frei Ver­wen­dungsstelle, ein­schl. Ver­pack­ung.

06) Zahlungs­be­din­gun­gen
Wir zahlen nach Liefer­ung und Rech­nung­sein­gang nach unser­er Wahl entwed­er inner­halb von 60 Tagen
ohne Abzug oder inner­halb von 21 Tagen mit 3% Skon­to. Der Auf­trag­nehmer ist nicht berechtigt, eigene
Forderun­gen aus welchem Titel immer mit Forderun­gen unser­er­seits aufzurech­nen oder aus diesem
Grund Leis­tun­gen zurück­zuhal­ten.
Geleis­tete Zahlun­gen stellen keine wie auch immer geart­ete Erk­lärung oder Anerken­nt­nis seit­ens von uns
über Qual­ität, Quan­tität, Wert, die Voll­ständigkeit oder die son­stige Ver­trags­gemäßheit der geliefer­ten
Ware / Leis­tung dar.

07) Eigen­tumsvor­be­halt
Mit Versendung der Ware verzichtet der Auf­trag­nehmer uns gegenüber auf jeden Eigen­tumsvor­be­halt.

08) Gefahrenüber­gang
Die Gefahr geht erst dann auf uns über, wenn eine von uns bevollmächtigte Per­son den Emp­fang der
Liefer­ung quit­tiert hat.

09) Gewährleis­tung
Wir behal­ten uns vor, jede Liefer­ung nach Über­gabe auf Richtigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Für
Män­gel der Ware oder Leis­tung, gle­ichgültig, ob sie sofort oder erst später erkennbar sind, haftet der
Auf­trag­nehmer für die Dauer der Gewährleis­tungs­frist, die im Auf­tragss­chreiben geson­dert fest­ge­hal­ten
wird, unbeschadet unser­er son­sti­gen geset­zlichen Rechts­be­helfe, berechtigt sind, nach unser­er Wahl
kosten­lose Ersat­zliefer­ung, kosten­lose Besei­t­i­gung der Män­gel oder einen angemesse­nen Preis­nach­lass
zu fordern. Erbringt der Auf­trag­nehmer Teil­liefer­un­gen oder Leis­tun­gen auf­grund des­sel­ben Auf­trags,
begin­nt diese Frist mit Über­gabe der let­zten Liefer­ung bzw. Abnahme der let­zten Leis­tung.
Der Auf­trag­nehmer hat uns seine Erzeug­nisse frei von jedem Sach- und Rechts­man­gel zuzustellen.
Der Auf­trag­nehmer verzichtet auf eine Män­gel­rüge nach §377 UGB.
Bean­standete oder von uns zur Instand­set­zung oder gegen Ersat­zliefer­ung zurück­gegebene Ware bleibt
bis zur ein­wand­freien Liefer­ung unser Eigen­tum. Die aus ein­er Rück­sendung der bean­stande­ten Ware
erwach­senden Kosten gehen zu Las­ten des Auf­trag­nehmers. Rück­gaben, bzw. Rück­sendun­gen an den
Auf­trag­nehmer sind jed­erzeit möglich.
Wir sind jedoch berechtigt, von uns fest­gestellte Män­gel selb­st zu beseit­i­gen und die dabei anfal­l­en­den
Kosten dem Auf­trag­nehmer zu berech­nen. Für Schä­den, die uns durch fehler­hafte Erfül­lung der
Bestel­lung entste­hen, haftet der Auf­trag­nehmer voll, inklu­sive des ent­gan­genen Gewinns.

10) Schaden­er­satz
Die Aufhe­bung der Beweis­las­tumkehr gem. § 933a ABGB nach 10 Jahren find­et nicht statt.
Der Auf­trag­nehmer haftet uns für sämtliche Schä­den, die uns unmit­tel­bar oder mit­tel­bar durch
unsachgemäße bzw. unvoll­ständi­ge oder ver­spätete Liefer­ung und / oder Werkaus­führung entste­hen.
Der Auf­trag­nehmer hat sich vor der Auf­tragsan­nahme über den Ver­wen­dungszweck der von ihm
geliefer­ten Ware bzw. Leis­tung kundig zu machen.

11) Zeich­nun­gen, Muster, Dat­en
Über­mit­telte Zeich­nun­gen, Muster, Dat­en usw. (auch in elek­tro­n­is­ch­er Form) sind für den Auf­trag­nehmer
maßgebend.
Der Auf­trag­nehmer hat sie inner­halb von 5 Werk­ta­gen nach Erhalt auf etwaige Unstim­migkeit­en und /
oder Fehler zu über­prüfen und den Auf­tragge­ber auf ent­deck­te oder ver­mutete Män­gel inner­halb dieses
Zeitraumes – inkl. Doku­men­ta­tio­nen – hinzuweisen. Nachträgliche und / oder ver­spätete Hin­weise
wer­den nicht anerkan­nt und der Auf­trag­nehmer trägt die sich daraus ergeben­den Fol­gen.
Jegliche Unter­la­gen, die wir dem Auf­trag­nehmer zur Ver­fü­gung stellen, wie Muster, Mod­elle,
Zeich­nun­gen und der­gle­ichen, sind streng ver­traulich zu behan­deln und uns ohne Auf­forderung kosten­los
zurück­zusenden, sobald sie zur Aus­führung oder Bestel­lung nicht mehr benötigt wer­den. Sie dür­fen
wed­er Drit­ten zugänglich gemacht wer­den noch vom Auf­trag­nehmer zu auf­trags­frem­den Zweck­en
ver­wen­det wer­den. Die Her­stel­lung von Kopi­en bedarf unser­er vorheri­gen Zus­tim­mung. Erzeug­nisse, die
nach von uns ent­wor­fe­nen Unter­la­gen, wie Zeich­nun­gen, Mod­ellen oder der­gle­ichen oder nach unseren
Angaben oder mit unseren Werkzeu­gen oder eigen für die Erledi­gung unseres Auf­trags vom
Auf­trag­nehmer erstell­ten Werkzeu­gen ange­fer­tigt sind, dür­fen vom Auf­trag­nehmer wed­er selb­st
ver­wen­det noch Drit­ten ange­boten oder geliefert wer­den. Der Auf­trag­nehmer hat aller diese
Verpflich­tun­gen auf seine Dien­st­nehmer und Sub­auf­trag­nehmer zu überbinden.

12) Zuliefer­un­gen
Das zur Ver­fü­gung gestellte Mate­r­i­al dient auss­chießlich zur Ver­wen­dung für unsere Bestel­lung und
bleibt unser Eigen­tum. Das zur Ver­fü­gung gestellte Mate­r­i­al ist getren­nt von ähn­lichen Mate­ri­alien zu
lagern und für jed­er­mann klar ersichtlich als unser Eigen­tum zu kennze­ich­nen. Eine Ver­fü­gungs­macht
über dieses Mate­r­i­al oder die daraus hergestell­ten Teile wir nicht über­tra­gen. Es liegt in der
Ver­ant­wor­tung des Auf­trag­nehmers zu über­prüfen, ob dieses Mate­r­i­al für die Aus­führung der Leis­tung
geeignet ist. Soweit das Mate­r­i­al nicht für unsere Bestel­lung benötigt wird, ist das­selbe wieder an uns
zurück­zusenden, und zwar frei Haus. Der Auf­trag­nehmer haftet für Beschädi­gung oder Ver­lust der
über­lasse­nen Mate­ri­alien, auch wenn er den Ver­lust bzw. die Beschädi­gung nicht zu vertreten hat.

13) Rück­tritt vom Ver­trag
In Fällen höher­er Gewalt oder wenn der Kun­den­ver­trag gle­ich aus welchem Grund aufgelöst wird,
kön­nen wir vom Ver­trag ganz oder teil­weise zurück­treten oder die Aus­führung zu ein­er späteren Frist
ver­lan­gen, ohne dass dem Auf­trag­nehmer hier­aus irgendwelche Ansprüche gegen uns entste­hen.

14) Ein­hal­tung von Vorschriften
Der Auf­trag­nehmer verpflichtet sich, die für ihn anwend­baren Vorschriften des
Aus­län­derbeschäf­ti­gungs­ge­set­zes, des Frem­denge­set­ztes, des Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­set­zes, der
Kollek­tivverträge, des Arbeits- und Sozial­recht­es und ins­beson­dere des Arbeit­nehmer­schutzes
genauestens einzuhal­ten. Soll­ten uns durch die Mis­sach­tung solch­er Vorschriften Nachteile, welch­er Art
auch immer entste­hen, so hält uns der Auf­trag­nehmer dies­bezüglich völ­lig schad- und kla­g­los.

15) Gerichts­stand, Rechtswahl
Vere­in­bart wird die Anwend­barkeit öster­re­ichis­chen materiellen Rechts unter Auss­chluss von
Ver­weisungsnor­men und unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts. Für alle Stre­it­igkeit­en aus diesem Ver­trag
wird als auss­chließlich­er Gerichts­stand das sach­lich zuständi­ge Gericht in A‑4600 Wels vere­in­bart.

16) Son­stiges
Die Ein­bausi­t­u­a­tion (Nei­gung, Gebäude­höhe sowie Ort des betr­e­f­fend­en Objek­ts) ist dem Auf­trag­nehmer
bekan­nt. Daraus fol­gern wir, dass vom Auf­trag­nehmer das zu liefer­nde Gew­erk richtig bemessen wird.
Fern­er set­zen wir voraus, dass vom Auf­trag­nehmer die Sta­tik geprüft wird. Wir set­zten daher voraus,
dass die Liefer­ung in Ken­nt­nis der Ein­bausi­t­u­a­tion vorgenom­men und diese vom Auf­trag­nehmer geprüft
wird. Nachträgliche Hin­weise auf Kon­struk­tion­s­män­gel wer­den nicht anerkan­nt.
Bei Glas­bestel­lun­gen gel­ten fol­gende Beson­der­heit­en:
Für Isolier­glas- und Draht­glas-Kom­bi­na­tio­nen wird vom Auf­trag­nehmer die gle­iche Gewährleis­tung wie
für nor­males 2‑Scheiben-Isolier­glas über­nom­men. Bei Mehrscheiben-Isolier­glas wird für sämtliche von
uns bestell­ten Scheiben­zwis­chen­räume die Gewährleis­tung vom Auf­trag­nehmer über­nom­men.
Alles an uns gelieferte Glas unter­liegt der Gewährleis­tung wie für Ein­fach-Isolier­glas; evtl. Bedenken sind
hier vor Auf­tragsan­nahme schriftlich mitzuteilen.

17) Daten­schutz
Der Auf­tragge­ber ver­ar­beit­et per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zu geschäftlichen Zweck­en und legt beson­deren
Wert auf die Ein­hal­tung der DSGVO und sämtlich­er gültiger Daten­schutzge­set­ze. Dies wir auch vom
Auf­trag­nehmer erwartet

Stand 11/2025